Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Ballbesuchern einerseits und der RIAG Media GmbH als Veranstalter andererseits. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.
    2. Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge bezüglich des Erwerbs von Eintrittskarten, gelten im Verhältnis zur RIAG Media GmbH ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Vertragsabschluss und Zahlungsmodalitäten
    1. Bei Online-Bestellung geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus, sobald die gemäß § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt wird. Erst mit Übersendung der Bestellbestätigung an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.
    2. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit der Zusendung eines Karten-Bestellformulars per E-Mail. Das vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Bestellformular ist an die E-Mail-Adresse des Veranstalters zu übermitteln (info@brandenburgball.de). Erst mit Übersendung der Bestellbestätigung an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.
    3. Es besteht keine Möglichkeit zur Abwicklung des Kartenbestellprozesses auf dem Postweg.
    4. Zahlungen können ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Bestellbestätigung angegebene Konto der RIAG Media GmbH erfolgen.
    5. Jede Kartenbestellung ist unmittelbar nach Bestellbestätigung durch die RIAG Media GmbH bindend und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Karten innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss und mindestens bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn.
    6. Im Falle einer Verlegung des BRANDENBURG-BALLs ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Eintrittskarten für den neuen Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Eintrittskarten beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Kartenkaufs infolge einer Verlegung ist nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Karteninhaber nachweislich nicht zumutbar.
  3. Eintrittspreise
    Der Veranstalter des BRANDENBURG-BALLs veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie bekannt. Preis­änderungen sind möglich und werden recht­zeitig vor der Veran­staltung bekannt­gegeben.
  4. Abendkasse
    1. Sofern die Veranstaltung nicht ausverkauft ist und restliche Eintrittskarten zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit zum Kartenkauf an der Abendkasse.
    2. Der Kartenkauf an der Abendkasse kann ausschließlich in bar erfolgen. Andere Zahlungsmethoden als die Barzahlung stehen nicht zur Verfügung.
    3. Bei Kartenkauf an der Abendkasse hat der Kunde unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgeldes zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
  5. Weiterverkauf
    Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen und zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.
  6. Vervielfältigung
    1. Der Kunde ist verpflichtet, Eintrittskarten vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Missbrauch von Eintrittskarten durch den Kunden besteht kein Anspruch auf den Besuch des BRANDENBURG-BALLs oder die Erstattung des Kaufpreises.
    2. Wer Eintrittskarten unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, haftet für die Folgeschäden; eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung) bleibt vorbehalten.
  7. Karten- und Garderobenmarkenverlust
    1. Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm an der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.
    2. Bei Verlust der Garderoben­marke erfolgt die Rück­gabe der Garde­robe nur nach Identitäts­prüfung und Rück­sprache mit dem Veran­stalter. Der Veran­stalter über­nimmt keine Haftung für die Garderobe, wenn die Garde­roben­marke nicht vorgelegt werden kann.
  8. Kartenversand und Kartenhinterlegung
    1. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt im Januar 2025 auf dem Postweg, per Standardbrief. Unverzüglich nach Zugang der Eintrittskarten ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit der Anzahl, Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen.
    2. Beim Versand von Eintrittskarten, Gutscheinen und anderen Produkten übernimmt RIAG Media GmbH keine Haftung für die rechtzeitige Zustellung der Lieferung beim Empfänger oder bei Verlust oder Beschädigung der Lieferung.
    3. Eintrittskarten, die nach Auflauf des 15. Januar 2025 bestellt werden, werden an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt.
  9. Widerrufsrecht
    1. Der BRANDENBURG-BALL ist eine termin­gebundene Veran­staltung. Bei der Bestel­lung von Eintritts­karten handelt es sich um einen Kauf im Sinne des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB, weshalb für bestellte Eintritts­karten kein Wider­rufs­recht besteht. Jede Bestel­lung von Eintritts­karten ist nach Eingang der Bestell­bestätigung durch die RIAG Media GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
    2. Bei einem ersatz­losen Ausfall des BRANDEN­BURG-BALLs haben die Käufer Anspruch auf die Erstat­tung des Karten­preises. Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen die Tickets innerhalb von 14 Kalender­tagen nach Bekannt­gabe des Ausfalls an die RIAG Media GmbH zurück­gegeben werden. Die Erstat­tung erfolgt nach Rück­sendung der Tickets auf das bei der Bestellung angegebene Zahlungs­mittel. Versand­kosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet. Im Falle eines Ersatz­termins behalten die Tickets ihre Gültig­keit, und der Käufer wird recht­zeitig über den neuen Termin informiert.
    3. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich (d.h. binnen zwei Arbeitstagen) nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat schriftlich zu erfolgen, entweder per E-Mail an info@brandenburgball.de oder per Post an die RIAG Media GmbH, Breite Str. 2d, 14467 Potsdam (maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Datum des Übertragungsprotokolls der E-Mail).
    4. Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Karten.
  10. Veranstaltungsdurchführung
    1. Eventuell notwendige Hygiene­maßnahmen werden im Rahmen der geltenden Gesetz­gebung durch­geführt. Für möglicher­weise damit verbundene Ein­schrän­kungen übernimmt der Veran­stalter keine Haftung. Die Ankündi­gung solcher Maß­nahmen erfolgt, sofern erforder­lich, auf der Webseite des BRANDEN­BURG-BALLS. Hinweise zu Sicher­heits- und Hygiene­maßnahmen sind selbst­ständig von den Veran­staltungs­teilnehmern der Webseite zu entnehmen.
    2. Der Veran­stalter behält sich das Recht vor, den Zutritt zur Veran­staltung zu kontrol­lieren. Es kann eine Identi­täts­prüfung oder das Vorlegen von Tickets in digitaler oder gedruckter Form erforder­lich sein.
    3. Die Teil­nehmer sind verpflichtet, sich während der Veran­staltung angemessen zu verhalten. Hinweise zu den Verhaltens­regeln sowie zu verbotenen Gegen­ständen und zur Verhütung von Bränden sind der Veran­staltungs­ordnung zu entnehmen, die vor Ort aushängt und auf der Web­seite des BRANDEN­BURG-BALLS zur Verfügung steht. Bei Verstößen gegen die Verhaltens­regeln kann der Veran­stalter die Teilnahme an der Veran­staltung ohne Rück­erstattung des Karten­preises verweigern.
    4. Der Veran­stalter setzt einen Sicher­heits- und Veran­stal­tungs­ordnungs­dienst ein, der die Besucher- und Veran­staltungs­sicher­heit sowie die Einhaltung der Regeln der Veran­staltungs­ordnung überwacht und ggf. das Hausrecht durchsetzt.
  11. Veranstaltungsteilnahme
    1. Veran­stal­tungs­teil­nehmer sind dazu verpflich­tet, die geltenden Sicher­heits- und Brand­schutz­bestimmungen zu beachten, die in Form einer Veran­staltungs­ordnung am Veran­staltungs­ort aushängen und auf der Webseite des BRANDEN­BURG-BALLS eingesehen werden können.
    2. Den Anwei­sungen des einge­setzten Sicher­heits­personals ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere im Falle eines Veran­staltungs­abbruchs oder einer Räumung (z.B. im Brand­fall). Das Gebäude ist in Gefahren­situationen auf Anwei­sung des Sicher­heits­personals unver­züglich zu verlassen. Die Rückgabe von abgege­benen Garderoben oder Gepäck­stücken erfolgt erst nach Freigabe durch die zuständigen Behörden und Organi­sationen mit Sicherheits­aufgaben.
    3. Bei Zuspätkommen oder bei Nichter­scheinen zu Veranstaltungs­beginn besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Eintritts­karten. Ersatz­leistungen sind ausgeschlossen.
    4. Inhaber von Eintrittskarten werden darum gebeten, den Veranstalter im Falle von Verhinderung bzw. Nichtteilnahme am BRANDENBURG‑BALL zu benachrichtigen.
  12. Veranstaltungszeiten
    Die Veranstaltungszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des BRANDENBURG-BALLs ersichtlich. Für inhaltliche Änderungen wird keine Gewähr übernommen.
  13. Veranstaltungsabbruch
    1. Bei einem Veran­stal­tungs­abbruch aufgrund von höherer Gewalt (§ 275 BGB) oder Einflüssen, die außer­halb des Einfluss­bereichs des Veran­stalters liegen (z.B. Ausfall der Gebäude­technik, Schadens­ereig­nisse), besteht kein Anspruch auf Rücker­stattung des Karten­preises.
    2. Der Käufer hat im Vorfeld der Veran­staltung Anspruch auf Rücker­stattung des vollen Karten­preises, wenn der Veran­stalter den BRAN­DENBURG-BALL aus eigenem Ermessen gemäß § 323 BGB absagt.
    3. Der Anspruch auf Rück­erstat­tung muss inner­halb von 30 Tagen nach dem Veran­staltungs­datum durch Vorlage der Eintritts­karte bei der RIAG Media GmbH geltend gemacht werden.
  14. Hausrecht
    1. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen.
    2. Besucher können der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können.
    3. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn der Besucher gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat.
    4. Das Rauchen ist lediglich im Außenbereich gestattet, im gesamten Gebäude jedoch untersagt.
    5. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist nicht zulässig.
  15. Bild- und Tonaufnahmen
    1. Das Fotografieren, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung potenziell störender Geräte sind während der Veranstaltung nicht gestattet. Verstöße sind nach den Urhebergesetzen strafbar. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.
    2. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
    3. Mit Ihrer Anmeldung (Ticketkauf) erklären Sie sich einverstanden, dass auf dem BRANDENBURG-BALL Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden, die zu Werbe- und Dokumentationszwecken in Printprodukten oder im Internet verwertet werden.
  16. Haftungsbeschränkungen
    1. Außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sämtliche Haftung der RIAG Media GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
    2. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
    3. Soweit die Haftung der RIAG Media GmbH nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  17. Rechtshinweis
    1. Es gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist der ausschließliche Gerichtsstand Potsdam. Dies gilt sowohl für Kaufleute als auch für Nichtkaufleute im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen.
    3. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Potsdam, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
    4. Die RIAG Media GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  18. Inkrafttreten
    Diese All­gemeinen Geschäfts­bedingungen treten am 1. Oktober 2024 in Kraft. Gleich­zeitig treten die bisher für den BRAN­DENBURG-BALL geltenden All­gemeinen Geschäfts­bedingungen außer Kraft.
  19. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
    1. Die personen­bezogenen Daten der Eintritts­karten­käufer werden im Einklang mit den geltenden Daten­schutz­gesetzen, insbesondere der Daten­schutz-Grund­verordnung (DSGVO), in dem für die Durch­führung des Vertrages erforderlichen Umfang im automa­tisierten Verfahren erhoben, bear­beitet und genutzt.
    2. Die RIAG Media GmbH wird die Daten nicht länger als erfor­derlich aufbewahren und diese in der Regel für die Dauer der gesetz­lichen Aufbewahrungs­fristen speichern, höchstens jedoch für drei Jahre nach Abschluss des Vertrages. Die Verar­beitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrags­erfüllung).
    3. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berich­tigung und Löschung seiner personen­bezogenen Daten gemäß Art. 15-17 DSGVO. Des Weiteren wird auf die Möglich­keit verwiesen, Beschwerde beim Landes­daten­schutz­beauftragten einzureichen.
    4. Die RIAG Media GmbH ist berechtigt, die Daten an Dritte, die von ihr mit der Durch­führung des Veran­staltungs­besuchs bzw. mit dem Karten­verkauf beauftragt wurden, im hierfür erforder­lichen Umfang weiter­zugeben. Die Einhaltung des Daten­schutz­rechts bei Nutzung dieser weiter­gegebenen Kunden­daten durch die beauf­tragten Dritten sichert die RIAG Media GmbH zu.
    5. Es wird versichert, dass die Nutzung kunden­bezogener Daten durch die RIAG Media GmbH selbst sowie durch die beauf­tragten Dritten streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang erfolgt.