Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Ballbesuchern einerseits und der RIAG Media GmbH als Veranstalter andererseits. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.
- Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge bezüglich des Erwerbs von Eintrittskarten, gelten im Verhältnis zur RIAG Media GmbH ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Vertragsabschluss und Zahlungsmodalitäten
- Bei Online-Bestellung geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus, sobald die gemäß § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt wird. Erst mit Übersendung der Bestellbestätigung an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.
- Auf Anfrage besteht die Möglichkeit der Zusendung eines Karten-Bestellformulars per E-Mail. Das vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Bestellformular ist an die E-Mail-Adresse des Veranstalters zu übermitteln (info@brandenburgball.de). Erst mit Übersendung der Bestellbestätigung an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.
- Es besteht keine Möglichkeit zur Abwicklung des Kartenbestellprozesses auf dem Postweg.
- Zahlungen können ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Bestellbestätigung angegebene Konto der RIAG Media GmbH erfolgen.
- Jede Kartenbestellung ist unmittelbar nach Bestellbestätigung durch die RIAG Media GmbH bindend und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Karten innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss und mindestens bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn.
- Im Falle einer Verlegung des BRANDENBURG-BALLs ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Eintrittskarten für den neuen Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Eintrittskarten beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Kartenkaufs infolge einer Verlegung ist nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Karteninhaber nachweislich nicht zumutbar.
- Eintrittspreise
Der Veranstalter des BRANDENBURG-BALLs veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie bekannt. Preisänderungen sind möglich und werden rechtzeitig vor der Veranstaltung bekanntgegeben.
- Abendkasse
- Sofern die Veranstaltung nicht ausverkauft ist und restliche Eintrittskarten zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit zum Kartenkauf an der Abendkasse.
- Der Kartenkauf an der Abendkasse kann ausschließlich in bar erfolgen. Andere Zahlungsmethoden als die Barzahlung stehen nicht zur Verfügung.
- Bei Kartenkauf an der Abendkasse hat der Kunde unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgeldes zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
- Weiterverkauf
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen und zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.
- Vervielfältigung
- Der Kunde ist verpflichtet, Eintrittskarten vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Missbrauch von Eintrittskarten durch den Kunden besteht kein Anspruch auf den Besuch des BRANDENBURG-BALLs oder die Erstattung des Kaufpreises.
- Wer Eintrittskarten unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, haftet für die Folgeschäden; eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung) bleibt vorbehalten.
- Karten- und Garderobenmarkenverlust
- Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm an der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.
- Bei Verlust der Garderobenmarke erfolgt die Rückgabe der Garderobe nur nach Identitätsprüfung und Rücksprache mit dem Veranstalter. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Garderobe, wenn die Garderobenmarke nicht vorgelegt werden kann.
- Kartenversand und Kartenhinterlegung
- Der Versand der Eintrittskarten erfolgt im Januar 2025 auf dem Postweg, per Standardbrief. Unverzüglich nach Zugang der Eintrittskarten ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit der Anzahl, Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen.
- Beim Versand von Eintrittskarten, Gutscheinen und anderen Produkten übernimmt RIAG Media GmbH keine Haftung für die rechtzeitige Zustellung der Lieferung beim Empfänger oder bei Verlust oder Beschädigung der Lieferung.
- Eintrittskarten, die nach Auflauf des 15. Januar 2025 bestellt werden, werden an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt.
- Widerrufsrecht
- Der BRANDENBURG-BALL ist eine termingebundene Veranstaltung. Bei der Bestellung von Eintrittskarten handelt es sich um einen Kauf im Sinne des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB, weshalb für bestellte Eintrittskarten kein Widerrufsrecht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist nach Eingang der Bestellbestätigung durch die RIAG Media GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
- Bei einem ersatzlosen Ausfall des BRANDENBURG-BALLs haben die Käufer Anspruch auf die Erstattung des Kartenpreises. Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen die Tickets innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Ausfalls an die RIAG Media GmbH zurückgegeben werden. Die Erstattung erfolgt nach Rücksendung der Tickets auf das bei der Bestellung angegebene Zahlungsmittel. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet. Im Falle eines Ersatztermins behalten die Tickets ihre Gültigkeit, und der Käufer wird rechtzeitig über den neuen Termin informiert.
- Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich (d.h. binnen zwei Arbeitstagen) nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat schriftlich zu erfolgen, entweder per E-Mail an info@brandenburgball.de oder per Post an die RIAG Media GmbH, Breite Str. 2d, 14467 Potsdam (maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Datum des Übertragungsprotokolls der E-Mail).
- Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Karten.
- Veranstaltungsdurchführung
- Eventuell notwendige Hygienemaßnahmen werden im Rahmen der geltenden Gesetzgebung durchgeführt. Für möglicherweise damit verbundene Einschränkungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Ankündigung solcher Maßnahmen erfolgt, sofern erforderlich, auf der Webseite des BRANDENBURG-BALLS. Hinweise zu Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sind selbstständig von den Veranstaltungsteilnehmern der Webseite zu entnehmen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt zur Veranstaltung zu kontrollieren. Es kann eine Identitätsprüfung oder das Vorlegen von Tickets in digitaler oder gedruckter Form erforderlich sein.
- Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich während der Veranstaltung angemessen zu verhalten. Hinweise zu den Verhaltensregeln sowie zu verbotenen Gegenständen und zur Verhütung von Bränden sind der Veranstaltungsordnung zu entnehmen, die vor Ort aushängt und auf der Webseite des BRANDENBURG-BALLS zur Verfügung steht. Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln kann der Veranstalter die Teilnahme an der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Kartenpreises verweigern.
- Der Veranstalter setzt einen Sicherheits- und Veranstaltungsordnungsdienst ein, der die Besucher- und Veranstaltungssicherheit sowie die Einhaltung der Regeln der Veranstaltungsordnung überwacht und ggf. das Hausrecht durchsetzt.
- Veranstaltungsteilnahme
- Veranstaltungsteilnehmer sind dazu verpflichtet, die geltenden Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen zu beachten, die in Form einer Veranstaltungsordnung am Veranstaltungsort aushängen und auf der Webseite des BRANDENBURG-BALLS eingesehen werden können.
- Den Anweisungen des eingesetzten Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere im Falle eines Veranstaltungsabbruchs oder einer Räumung (z.B. im Brandfall). Das Gebäude ist in Gefahrensituationen auf Anweisung des Sicherheitspersonals unverzüglich zu verlassen. Die Rückgabe von abgegebenen Garderoben oder Gepäckstücken erfolgt erst nach Freigabe durch die zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
- Bei Zuspätkommen oder bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Eintrittskarten. Ersatzleistungen sind ausgeschlossen.
- Inhaber von Eintrittskarten werden darum gebeten, den Veranstalter im Falle von Verhinderung bzw. Nichtteilnahme am BRANDENBURG‑BALL zu benachrichtigen.
- Veranstaltungszeiten
Die Veranstaltungszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des BRANDENBURG-BALLs ersichtlich. Für inhaltliche Änderungen wird keine Gewähr übernommen.
- Veranstaltungsabbruch
- Bei einem Veranstaltungsabbruch aufgrund von höherer Gewalt (§ 275 BGB) oder Einflüssen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen (z.B. Ausfall der Gebäudetechnik, Schadensereignisse), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.
- Der Käufer hat im Vorfeld der Veranstaltung Anspruch auf Rückerstattung des vollen Kartenpreises, wenn der Veranstalter den BRANDENBURG-BALL aus eigenem Ermessen gemäß § 323 BGB absagt.
- Der Anspruch auf Rückerstattung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Veranstaltungsdatum durch Vorlage der Eintrittskarte bei der RIAG Media GmbH geltend gemacht werden.
- Hausrecht
- Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen.
- Besucher können der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können.
- Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn der Besucher gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat.
- Das Rauchen ist lediglich im Außenbereich gestattet, im gesamten Gebäude jedoch untersagt.
- Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist nicht zulässig.
- Bild- und Tonaufnahmen
- Das Fotografieren, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung potenziell störender Geräte sind während der Veranstaltung nicht gestattet. Verstöße sind nach den Urhebergesetzen strafbar. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.
- Für den Fall, dass während einer öffentlichen Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
- Mit Ihrer Anmeldung (Ticketkauf) erklären Sie sich einverstanden, dass auf dem BRANDENBURG-BALL Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden, die zu Werbe- und Dokumentationszwecken in Printprodukten oder im Internet verwertet werden.
- Haftungsbeschränkungen
- Außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sämtliche Haftung der RIAG Media GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
- Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung der RIAG Media GmbH nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
- Rechtshinweis
- Es gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist der ausschließliche Gerichtsstand Potsdam. Dies gilt sowohl für Kaufleute als auch für Nichtkaufleute im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen.
- Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Potsdam, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
- Die RIAG Media GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Oktober 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher für den BRANDENBURG-BALL geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt.
- Die RIAG Media GmbH wird die Daten nicht länger als erforderlich aufbewahren und diese in der Regel für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen speichern, höchstens jedoch für drei Jahre nach Abschluss des Vertrages. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
- Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 15-17 DSGVO. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit verwiesen, Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten einzureichen.
- Die RIAG Media GmbH ist berechtigt, die Daten an Dritte, die von ihr mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs bzw. mit dem Kartenverkauf beauftragt wurden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben. Die Einhaltung des Datenschutzrechts bei Nutzung dieser weitergegebenen Kundendaten durch die beauftragten Dritten sichert die RIAG Media GmbH zu.
- Es wird versichert, dass die Nutzung kundenbezogener Daten durch die RIAG Media GmbH selbst sowie durch die beauftragten Dritten streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang erfolgt.