Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Ballbesuchern einerseits und der RIAG Media GmbH als Veranstalter andererseits. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.
    2. Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge bezüglich des Erwerbs von Eintrittskarten, gelten im Verhältnis zur RIAG Media GmbH ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Vertragsabschluss und Zahlungsmodalitäten
    1. Bei Online-Bestellung geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus, sobald die gemäß § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt wird. Erst mit Übersendung der Bestellbestätigung an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.
    2. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit der Zusendung eines Karten-Bestellformulars per E-Mail. Das vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Bestellformular ist an die E-Mail-Adresse des Veranstalters zu übermitteln (info@brandenburgball.de). Erst mit Übersendung der Bestellbestätigung an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.
    3. Es besteht keine Möglichkeit zur Abwicklung des Kartenbestellprozesses auf dem Postweg.
    4. Zahlungen können ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Bestellbestätigung angegebene Konto der RIAG Media GmbH erfolgen.
    5. Jede Kartenbestellung ist unmittelbar nach Bestellbestätigung durch die RIAG Media GmbH bindend und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Karten innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss und mindestens bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn.
    6. Im Falle einer Verlegung des BRANDENBURG-BALLs ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Eintrittskarten für den neuen Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Eintrittskarten beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Kartenkaufs infolge einer Verlegung ist nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Karteninhaber nachweislich nicht zumutbar.
  3. Eintrittspreise
    Der Veranstalter des BRANDENBURG-BALLs veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie bekannt.
  4. Abendkasse
    1. Sofern die Veranstaltung nicht ausverkauft ist und restliche Eintrittskarten zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit zum Kartenkauf an der Abendkasse.
    2. Der Kartenkauf an der Abendkasse kann ausschließlich in bar erfolgen. Andere Zahlungsmethoden als die Barzahlung stehen nicht zur Verfügung.
    3. Bei Kartenkauf an der Abendkasse hat der Kunde unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgeldes zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
  5. Weiterverkauf
    Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen und zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.
  6. Vervielfältigung
    1. Der Kunde ist verpflichtet, Eintrittskarten vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Missbrauch von Eintrittskarten durch den Kunden besteht kein Anspruch auf den Besuch des BRANDENBURG-BALLs oder die Erstattung des Kaufpreises.
    2. Wer Eintrittskarten unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, haftet für die Folgeschäden; eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung) bleibt vorbehalten.
  7. Kartenverlust
    1. Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm an der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.
    2. Bei Kartenverlust besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Ersatzkarte.
  8. Kartenversand und Kartenhinterlegung
    1. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt Ende Januar 2022 auf dem Postweg, per Standardbrief. Unverzüglich nach Zugang der Eintrittskarten ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit der Anzahl, Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen.
    2. Beim Versand von Eintrittskarten, Gutscheinen und anderen Produkten übernimmt RIAG Media GmbH keine Haftung für die rechtzeitige Zustellung der Lieferung beim Empfänger oder bei Verlust oder Beschädigung der Lieferung.
    3. Eintrittskarten, die nach Ablauf des 11. Februar 2022 bestellt werden, werden an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt.
  9. Widerrufsrecht
    1. Der BRANDENBURG-BALL ist eine termingebundene Veranstaltung. Bei der Bestellung von Eintrittskarten handelt es sich somit um einen Kauf im Sinne des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Für bestellte Eintrittskarten besteht demnach kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist unmittelbar nach Eingang der Bestellbestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
    2. Bei ersatzlosem Ausfall des BRANDENBURG-BALLs können erworbene Eintrittskarten gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Es wird um Rückgabe der Karten innerhalb von 14 Kalendertagen gebeten. Bei Zusendung der Karten mit Angabe der Bankverbindung ist auch die Überweisung des Kartenwertes möglich. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet.
    3. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich (d.h. binnen zwei Arbeitstagen) nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat schriftlich zu erfolgen, entweder per E-Mail an info@brandenburgball.de oder per Post an die RIAG Media GmbH, Breite Str. 2d, 14467 Potsdam (maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Datum des Übertragungsprotokolls der E-Mail).
    4. Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Karten.
  10. Veranstaltungsdurchführung
    1. Das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes ist am 20. März 2022 in Kraft getreten. Bezüglich des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 können die Bundes­länder nur noch wenige sogenannte Basis-­Schutz­maßnahmen ohne Parlaments­­beschluss anordnen. Entsprechend ist im Land Branden­­burg die Aufhebung fast sämtlicher Corona-Schutz­­maßnahmen für Veran­staltungen in Innenräumen erfolgt. In Regionen mit bedrohlicher Infektions­lage, können zusätzliche Schutz­maßnahmen wie Masken­pflichten, Abstands­gebote, Nachweis­pflichten oder Hygiene­auflagen angeordnet werden. Hierfür schreibt das IfSG die Benennung konkreter Gebiets­körperschaften vor. Bei einer flächen­deckend bedroh­lichen Infektions­lage kann dies auch ein komplettes Bundesland betreffen. Der Veranstalter des BRANDENBURG‑BALL 2022 kann demnach keine voraus­schauenden Aussagen über etwaige zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Hygiene­auflagen treffen und verweist für aktuelle Informationen auf das Corona-Bürgertelefon sowie das Corona-Webportal der Landes­regierung Brandenburg.
    2. Der Veranstalter des BRANDENBURG‑BALL 2022 ist dazu verpflichtet, veran­staltungs­begleitende Hygiene-Regeln an die von der Landes­regierung in entsprechenden Verordnungen vorgeschriebenen Maßnahmen anzupassen und zum Vertragsbestandteil zu erklären.
    3. Der Veranstalter des BRANDENBURG‑BALL behält sich das Recht vor, indivi­duelle Hygienemaßnahmen auf Grund­lage des ihm übertragenen Haus­rechts zu treffen. Entsprechende Bestimmungen werden Bestandteil der Hausordnung.
  11. Veranstaltungsteilnahme
    1. Veranstaltungsteilnehmer sind dazu verpflichtet, die geltenden und vor Ort ausge­hangenen sowie durch Veranstaltungs­personal kommunizierten Sicherheits­bestimmungen und mögliche Hygiene­maßnahmen zu beachten.
    2. Bei Zuspätkommen oder bei Nichter­scheinen zu Veranstaltungs­beginn besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Eintritts­karten. Ersatz­leistungen sind ausgeschlossen.
    3. Inhaber von Eintrittskarten werden darum gebeten, den Veranstalter im Falle von Verhinderung bzw. Nichtteilnahme am BRANDENBURG‑BALL zu benachrichtigen.
  12. Veranstaltungszeiten
    Die Veranstaltungszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des BRANDENBURG-BALLs ersichtlich. Für inhaltliche Änderungen wird keine Gewähr übernommen.
  13. Veranstaltungsabbruch
    1. Ein Veranstaltungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Veranstaltungsdauer erfolgt. Der Anspruch kann nur innerhalb von 30 Tagen ab Veranstaltungstermin durch Vorlegung oder Zusendung der Eintrittskarten bei der RIAG Media GmbH geltend gemacht werden.
    2. Über den Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden des Besuchers nicht ersetzt.
  14. Hausrecht
    1. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen.
    2. Besucher können der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können.
    3. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn der Besucher gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat.
    4. Das Rauchen ist lediglich im Außenbereich gestattet, im gesamten Gebäude jedoch untersagt.
    5. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist nicht zulässig.
  15. Bild- und Tonaufnahmen
    1. Das Fotografieren, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung potenziell störender Geräte sind während der Veranstaltung nicht gestattet. Verstöße sind nach den Urhebergesetzen strafbar. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.
    2. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
  16. Haftungsbeschränkungen
    1. Außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sämtliche Haftung der RIAG Media GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
    2. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
    3. Soweit die Haftung der RIAG Media GmbH nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  17. Rechtshinweis
    1. Es gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist der ausschließliche Gerichtsstand Potsdam. Dies gilt sowohl für Kaufleute als auch für Nichtkaufleute im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen.
    3. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Potsdam, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
    4. Die RIAG Media GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  18. Inkrafttreten
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab 1. November 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher für den BRANDEBURG-BALL geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
  19. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
    1. Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Im Anschluss hieran ist die RIAG Media GmbH berechtigt, die Kundendaten zum Zweck interner statistischer Erhebungen zu speichern.
    2. Die RIAG Media GmbH ist berechtigt, die Daten an Dritte, die von ihm mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs bzw. mit dem Kartenverkauf beauftragt wurden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben. Die Einhaltung des Datenschutzrechtes bei Nutzung dieser weitergegebenen Kundendaten durch die beauftragten Dritten sichert die RIAG Media GmbH zu.
    3. Es wird versichert, dass die Nutzung kundenbezogener Daten durch die RIAG Media GmbH selbst sowie durch die beauftragten Dritten streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang erfolgt.